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Mitgliedsbeiträge können nicht pauschal gesenkt werden

Die letzte Woche angekündigte pauschale Senkung der Mitgliedsbeiträge kann leider doch nicht durchgeführt werden. Satzungsgemäß kann dies nur nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Verein wurde darauf aufmerksam gemacht, dass nicht genehmigte Änderungen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können. Die Vorstandschaft bedauert dies sehr. Im Einzelfall kann der Mitgliederbeitrag vermindert werden, falls eine finanzielle Notlage besteht. Hierzu genügt ein formloser Antrag bei der Vorstandschaft.

Weiterhin gilt, dass die Beitragserhöhung ein weiteres Jahr ausgesetzt wird.

Die Beiträge für die Zusatzangebote werden erst festgelegt und eingezogen, wenn der Trainingsbetrieb wieder startet. Wir hoffen natürlich, dass dies bald der Fall ist.